FAQ - Informationen für den Arbeitgeber

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von unseren Firmenkunden.

Das Gesundheitsamt Eimsbüttel hat uns 2012 mit der Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beauftragt. So kann die Kapazität in der Behörde besser genutzt werden und gleichzeitig der Service für die Bürger in Hamburg erweitert werden.

Wenn Sie einen größeren Bedarf für Erstbelehrungen für Ihre Mitarbeiter haben, können Sie diese mit Gutscheincodes ausstatten, wir rechnen dann direkt mit Ihnen ab. Bei Interesse, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.

Der Mitarbeiter muss vor Arbeitsbeginn an der Belehrung teilnehmen. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit einem Bußgeld belegt werden.

Nein, wir melden Verstöße nicht an das Gesundheitsamt, Anfragen werden lösungsorientiert und diskret behandelt.

Die Gebühr beträgt 27,- Euro pro Person.

Ja, weitere Informationen finden Sie bitte hier: www.folgebelehrung.de

Gesundheitszeugnis online erhalten.

Hier durchlaufen Sie die Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes unkompliziert und erhalten das Gesundheitszeugnis als PDF.

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