FAQ - Informationen für den Arbeitgeber
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von unseren Firmenkunden.
Wieso wird das Gesundheitszeugnis in Hamburg von Ihnen angeboten, ist dafür nicht das Gesundheitsamt Eimsbüttel in den Hochhäusern am Grindel zuständig?
Das Gesundheitsamt Eimsbüttel hat uns 2012 mit der Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beauftragt. So kann die Kapazität in der Behörde besser genutzt werden und gleichzeitig der Service für die Bürger in Hamburg erweitert werden.
Welche Angebote für Firmen bieten Sie an?
Wenn Sie einen größeren Bedarf für Erstbelehrungen für Ihre Mitarbeiter haben, können Sie diese mit Gutscheincodes ausstatten, wir rechnen dann direkt mit Ihnen ab. Bei Interesse, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Zu welchem Zeitpunkt muss der Mitarbeiter an der Belehrung teilnehmen?
Der Mitarbeiter muss vor Arbeitsbeginn an der Belehrung teilnehmen. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit einem Bußgeld belegt werden.
Wir haben bemerkt, dass einige bereits tätige Mitarbeiter noch nicht über die Erstbelehrung verfügen. Melden Sie fehlende Bescheinigungen an das Gesundheitsamt?
Nein, wir melden Verstöße nicht an das Gesundheitsamt, Anfragen werden lösungsorientiert und diskret behandelt.
Wie hoch ist die Gebühr für die Erstbelehrung bei Ihnen?
Die Gebühr beträgt 27,- Euro pro Person.
Wird auch die alle 2 Jahre notwendige Folgebelehrung von Ihnen angeboten?
Ja, weitere Informationen finden Sie bitte hier: www.folgebelehrung.de
Gesundheitszeugnis online erhalten.
Hier durchlaufen Sie die Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes unkompliziert und erhalten das Gesundheitszeugnis als PDF.