FAQ - Informationen für den Arbeitnehmer

An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Erstbelehrung bzw. dem Gesundheitszeugnis für Sie zusammengestellt.

Sie können sofort ohne Termin mit der Belehrung starten. Sie durchlaufen den Vorgang online an Ihrem PC/Handy, es wird ein Schulungsfilm gezeigt, im Anschluss sind Fragen zu beantworten, die Antworten dürfen wiederholt werden. Im Anschluss werden Sie von unserem Ärzteteam per Videotelefonie angerufen, hier wird dann die Identifikation vorgenommen und Sie habe die Gelegenheit bei Bedarf Ihre Fragen zu stellen. Nach diesem Telefonat erhalten Sie eine Email mit den Zugangsdaten für Ihr Gesundheitszeugnis.

Es wird ein Handy mit WhatsApp-Funktion für die Videotelefonie benötigt, zusätzlich muss der Teilnehmer per Paypal/Kreditkarte bezahlen können.

  • Sie haben kein eigenes Handy oder auch keine technische Möglichkeit Videotelefonie.
  • Sie können nicht per Paypal oder Kreditkarte bezahlen.
  • Sie können das Abschlussgespräch nicht in deutscher oder englischer Sprache führen.

In diesen Fällen nutzen Sie bitte unsere Belehrung vor Ort, die Termine finden Sie hier: www.gesundheitszeugnis.de/hamburg

Ja, Sie bekommen automatisch eine Quittung zusammen mit der Bescheinigung.

Ja, es handelt sich bei dem Infektionsschutzgesetz um ein Gesetz für ganz Deutschland. Die Bescheinigung ist z.B. bei einem Umzug bundesweit zu nutzen.

Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Eröffnen Sie vorher keinesfalls einen Fall bei Paypal, wir können den Vorgang sonst nicht mehr aktivieren und Sie müssen komplett neu starten.

Vermutlich wurde eine fehlerhafte Email-Adresse bei der Anmeldung eingegeben, oder aber die Email mit den Zugangsdaten ist im Spam gelandet. Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.

Ja, es gab als Vorgänger für die Erstbelehrung das Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz, der Begriff Gesundheitszeugnis hat sich umgangssprachlich aber gehalten.

Wenn Sie die Erstbelehrung seinerzeit bei uns erhalten haben, schreiben Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular.

Ja, unser Ärzteteam ist mit der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt beauftragt.

Leider nicht, die Befreiung über die Gebühr kann nur im Gesundheitsamt bei Ihnen vor Ort genutzt werden.

Nein, die Gebühr orientiert sich an der Gebühr im Gesundheitsamt.

Sie können eine Zweitschrift beantragen, die Gebühr beträgt 20,- Euro, die Bearbeitungszeit ca. 14 Tage.

Gesundheitszeugnis online erhalten.

Hier durchlaufen Sie die Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes unkompliziert und erhalten das Gesundheitszeugnis als PDF.

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