Gesundheitszeugnis -
einfach & schnell

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz! Wir führen die Belehrung vor Ort  in zahlreichen Sprachen für Sie durch, bis hin zur Einzelbelehrung in Ihrer Landessprache!

Führen Sie jetzt die Belehrung online durch, oder kommen Sie persönlich vorbei. Termine für die Belehrungen vor Ort bei uns in Hamburg-Altona finden Sie weiter unten

Termine am Standort Hamburg-Altona

Wählen Sie einfach einen der folgenden Termine aus und erhalten Ihr Zeugnis direkt im Anschluss.

Unsere nächsten Termine, Adresse: Am Diebsteich 55 in Hamburg:

Einfach ohne Anmeldung vorbei kommen! Bitte zahlen Sie die Gebühr in bar oder EC-Karte (keine Kreditkarten)

Mittwoch 22. Januar um 10:00 Uhr in Altona ohne Anmeldung

Mittwoch 22. Januar um 11:30 Uhr in Altona ohne Anmeldung

 

Donnerstag 23. Januar um 10:00 Uhr in Altona ohne Anmeldung

Donnerstag 23. Januar um 11:30 Uhr in Altona ohne Anmeldung

Donnerstag 23. Januar um 17:00 Uhr in Altona ohne Anmeldung

Donnerstag 23. Januar um 18:00 Uhr in Altona ohne Anmeldung

 

Freitag 24. Januar um 10:00 Uhr in Altona ohne Anmeldung

Freitag 24. Januar um 11:30 Uhr in Altona ohne Anmeldung

Einfach ohne Anmeldung vorbei kommen! Bitte zahlen Sie die Gebühr in bar oder EC-Karte (keine Kreditkarten)

Eine Wegbeschreibung finden Sie hier: Anfahrt

Alle Vorteile

Vor Ort oder Online

Wir bieten fast täglich Belehrungen vor Ort bei uns in den Räumlichkeiten in Hamburg-Altona an. Der Zeitaufwand beträgt nur 20 Minuten.

Offiziell beauftragt

Unsere Ärzte sind offiziell von dem Gesundheitsamt mit der Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes beauftragt worden.

Für Hamburg und bundesweit gültig

Das ausgestellte Gesundheitszeugnis ist bundesweit anerkannt und gültig.

Identisch mit der Belehrung im Gesundheitsamt

Inhaltlich identisch mit der Belehrung beim Gesundheitsamt.

Keine Anmeldung notwendig!

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Kommen Sie einfach zu einem der genannten Termine vorbei und nehmen Ihr Gesundheitszeugnis direkt im Anschluss mit.

Erstbelehrung durch Arzt!

Die Erstbelehrung wird durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt.

Sie benötigen für Ihre Arbeit in der Gastronomie oder Lebensmittelverarbeitung das Gesundheitszeugnis?

Wir bieten nahezu tägliche Termine zur Erstbelehrung an!

Gebühr wie in der Behörde 27,- Euro, Sie können die Gebühr wie folgt bezahlen:

Belehrung in Präsenz vor Ort: bar oder EC-Karte

Belehrung Online: Paypal oder Kreditkarte

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Einfach Termin aussuchen und vorbei kommen.

Das Gesundheitsamt Hamburg Eimsbüttel hat uns mit der Durchführung der Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetz für das Gesundheitszeugnis beauftragt. (Zeitaufwand nur 30 Minuten)

Unsere Schulungsräume befinden sich in Hamburg-Altona „Am Diebsteich 55“ ganz in der Nähe der S-Bahn Station „Diebsteich“. 

Achtung: Die S-Bahn Station „Diebsteich“ ist gerade außer Betrieb, Sie erreichen uns bequem über die Buslinie 180 Station „Ruhrstraße“. (nur 50 Meter von unserem Eingang entfernt!)

Die Höhe der Gebühr ist 27,- Euro, eine Befreiung für Praktikum, Bürgergeld, Schüler etc. ist nicht möglich.

Kein Warten, sofort Gesundheitszeugnis bekommen.

Bei uns erhalten Sie die Belehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes schnell und einfach und bekommen Ihr Gesundheitszeugnis sofort im Anschluss.

Gesundheitszeugnis in Hamburg

Gesundheitszeugnis Start - Küche

Gesundheitszeugnis sofort und online

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz im Internet!

„Man kann sich aussuchen, ob man die Belehrung vor Ort oder online durchführt, fand ich praktisch.“
Jasmin A.
Teilnehmer

Absolut empfehlenswert! Mitarbeiter freundlich und kompetent.”

“Ich war vor Ort, um mir ein Gesundheitszeugnis ausstellen zu lassen. Alles hat schnell und einfach funktioniert.”

“Es ging schnell. Das Ausstellen des Gesundheitszeugnis war einfach und unkompliziert.”

“Ich war vor Ort, um mir ein Gesundheitszeugnis ausstellen zu lassen. Alles hat schnell und einfach funktioniert, die Mitarbeiter waren freundlich und kompetent. Auch bei weiteren Nachfragen per Mail gab es zügige Rückmeldung.”

“Ich habe mein Gesundheitszeugnis vor Ort erhalten. Die Belehrung war sehr angenehm und verständlich und auch der Kundenservice im Nachhinein war schnell und freundlich. Nur weiter zu empfehlen!”

“Es ging schnell .Das ausstellen des Gesundheitszeugnis war einfach und unkompliziert. Zudem sind die Mitarbeiter sehr nett und freundlich. Nach der Belehrung erhält man sein Gesundheitszeugnis sofort ohne lange warten zu müssen. Auch die Ausstellung einer Zweitkopie ist auf Nachfrage schnell und unkompliziert möglich.”

“Absolut empfehlenswert! Mitarbeiter freundlich und kompetent. Der Ablauf war einfach und es ging schnell.Nach dem Film konnte man Fragen stellen. Danach stellte man sich an, bezahlte und bekam sofort sein Gesundheitszeugnis mit. Wenn ihr ein Gesundheitszeugnis braucht, dann hier. Einfacher und schneller geht es nicht !!”

Mythos Gesundheitszeugnis

Wenn Arbeitnehmer in Berufen wie der Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Kindertagesstätten oder Pflege arbeiten möchten, so wird oft im Einstellungsgespräch die
Frage nach einem vorhandenen Gesundheitszeugnis gestellt.

Aber was ist das Gesundheitszeugnis überhaupt, was ist damit gemeint?

In bestimmten Regionen wird auch nach dem Gesundheitspass oder der Roten Karte gefragt, hört sich fast so an, als wäre man beim Fußball.
All diesen Begriffen ist gemein, dass der Arbeitgeber eigentlich die Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes meint. Die Begrifflichkeiten Gesundheitszeugnis und Gesundheitspass stammen aus einer Zeit, als die Mitarbeiter im Rahmen einer ärztlichen
Untersuchung tatsächlich noch körperlich untersucht wurden. Erst mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 wurde diese Untersuchung durch eine ärztliche Belehrung ersetzt, die amtlich korrekte Bezeichnung dafür ist „Erstbelehrung nach dem
Infektionsschutzgesetz“. Umgangssprachlich konnte sich der etwas sperrige Begriff Erstbelehrung aber nie richtig durchsetzen, in den meisten Branchen wird daher weiterhin das Wort Gesundheitszeugnis synonym für die Erstbelehrung genutzt.

Wie sieht die Bescheinigung über die Erstbelehrung aus, auf was muss man achten?

Obgleich es sich bei dem Infektionsschutzgesetz um ein Bundesgesetz handelt, können die Bescheinigungen über die Erstbelehrung sehr unterschiedlich aussehen, je nach Landkreis oder Stadt kann es sich um ein einfaches DINA4 Dokument, ein Nachweisheft mit mehreren Seiten oder um eine Karte in verschiedenen Farben handeln, so z. B. die Rote Karte in Berlin. Allen gemein ist, dass das Dokument den Satz Bescheinigung „Bescheinigung nach §43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz“ enthalten muss, um als Erstbelehrung anerkannt zu sein.

Grundsätzlich ist das Dokument zeitlich unbegrenzt gültig und kann bei einem Jobwechsel praktisch wie ein Führerschein zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Relativ häufig kommt es jedoch vor, dass die Bescheinigung verlegt oder vom alten Arbeitgeber nicht zurückgegeben wurde. In diesem Fall ist es oft möglich, gegen Gebühr, eine Zweitschrift bei der damals ausstellenden Stelle zu beantragen. Sollte die Belehrung schon länger als 10 Jahre her sein, so ist dies meist nicht mehr möglich, da die Daten schon gelöscht wurden. Viele Arbeitgeber verlangen auch bei Neuanstellung, eine „frische“ Erstbelehrung, welche noch nicht allzu alt ist. Nach der Erstbelehrung muss im Turnus von zwei Jahren eine Folgebelehrung erfolgen, diese muss nicht durch das Gesundheitsamt oder einen
beauftragten Arzt durchgeführt werden, sondern kann auch im Betrieb umgesetzt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass nach der Erstbelehrung innerhalb von drei Monaten die Tätigkeit aufgenommen werden muss, um diese somit zu aktivieren, dies dürfte in den
meisten Fällen aber kein Problem darstellen, da eine Belehrung meist im Zusammenhang mit einem konkreten Jobangebot in Anspruch genommen wird.

Fragen und Antworten zum Gesundheitszeugnis

Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Dazu gehören beispielsweise Köche, Kellner, Verkäufer in Lebensmittelgeschäften und Mitarbeiter in der Lebensmittelproduktion.

Der Mitarbeiter muss vor Arbeitsbeginn an der Belehrung teilnehmen. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit einem Bußgeld belegt werden.

Die Gebühr beträgt 27,- Euro pro Person.

Ja, weitere Informationen finden Sie bitte hier: www.folgebelehrung.de

Ja, es gab als Vorgänger für die Erstbelehrung das Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz, der Begriff Gesundheitszeugnis hat sich umgangssprachlich aber gehalten.

Ja, unser Ärzteteam ist mit der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt beauftragt.

Leider nicht, die Befreiung über die Gebühr kann nur im Gesundheitsamt bei Ihnen vor Ort genutzt werden.

Verstöße können zu Bußgeldern, arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder sogar zur Schließung eines Betriebs führen. Im schlimmsten Fall können gesundheitliche Gefahren für Verbraucher entstehen.

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