FAQ - Informationen für den Arbeitnehmer

An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Erstbelehrung bzw. dem Gesundheitszeugnis für Sie zusammengestellt.

Sie können sofort ohne Termin mit der Belehrung starten. Sie durchlaufen den Vorgang online an Ihrem PC/Handy, es wird ein Schulungsfilm gezeigt, im Anschluss sind Fragen zu beantworten, die Antworten dürfen wiederholt werden. Im Anschluss nehmen Sie die Selbst-Identifikation mit Ihrer Handy-Kamera vor.

Es wird ein Handy mit Kamera benötigt, zusätzlich muss der Teilnehmer per Paypal/Kreditkarte bezahlen können. Alternativ kann ein Bekannter mit diesen Zahlungsmitteln aushelfen.

  • Sie haben kein eigenes Handy mit Kamera.
  • Sie können nicht per Paypal oder Kreditkarte bezahlen.
  • Sie können das Abschlussgespräch nicht in deutscher oder englischer Sprache führen.

In diesen Fällen nutzen Sie bitte unsere Belehrung vor Ort, die Termine finden Sie hier: www.gesundheitszeugnis.de/hamburg

Ja, Sie bekommen automatisch eine Quittung zusammen mit der Bescheinigung.

Ja, es handelt sich bei dem Infektionsschutzgesetz um ein Gesetz für ganz Deutschland. Die Bescheinigung ist z.B. bei einem Umzug bundesweit zu nutzen.

Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Eröffnen Sie vorher keinesfalls einen Fall bei Paypal, wir können den Vorgang sonst nicht mehr aktivieren und Sie müssen komplett neu starten.

Vermutlich wurde eine fehlerhafte Email-Adresse bei der Anmeldung eingegeben, oder aber die Email mit den Zugangsdaten ist im Spam gelandet. Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.

Ja, es gab als Vorgänger für die Erstbelehrung das Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz, der Begriff Gesundheitszeugnis hat sich umgangssprachlich aber gehalten.

Der Zugang steht Ihnen nach der Belehrung 4 Wochen zur Verfügung und wird danach deaktiviert.

Wenn Sie die Datei nicht mehr auf Ihrem Rechner finden bzw. abgespeichert haben, beachten Sie bitte die folgenden Tipps: Die bei der Belehrung verwendete Email-Adresse ist im Datei-Namen enthalten und kann bei der Suche auf Ihrem Rechner helfen. Haben Sie das Dokument seinerzeit z.B. an Ihren Arbeitgeber versendet, dann finden Sie die Datei in Ihren ausgehenden Emails. Sollten Sie die Datei gar nicht mehr finden, so können Sie eine Zweitschrift beantragen, die Gebühr hierfür beträgt 25,- Euro und kommt auf dem Postweg mit einer Laufzeit von ca. 14 Tagen.

Wenn Sie die Datei nicht mehr auf Ihrem Rechner finden bzw. abgespeichert haben, beachten Sie bitte die folgenden Tipps: Die bei der Belehrung verwendete Email-Adresse ist im Datei-Namen enthalten und kann bei der Suche auf Ihrem Rechner helfen. Haben Sie das Dokument seinerzeit z.B. an Ihren Arbeitgeber versendet, dann finden Sie die Datei in Ihren ausgehenden Emails. Sollten Sie die Datei gar nicht mehr finden, so können Sie eine Zweitschrift beantragen, die Gebühr hierfür beträgt 25,- Euro und kommt auf dem Postweg mit einer Laufzeit von ca. 14 Tagen.

Ja, unser Ärzteteam ist mit der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt beauftragt.

Leider nicht, die Befreiung über die Gebühr kann nur im Gesundheitsamt bei Ihnen vor Ort genutzt werden.

Nein, die Gebühr orientiert sich an der Gebühr im Gesundheitsamt.

Sie können eine Zweitschrift beantragen, die Gebühr beträgt 25,- Euro, die Bearbeitungszeit ca. 14 Tage.

Gesundheitszeugnis online erhalten.

Hier durchlaufen Sie die Erstbelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes unkompliziert und erhalten das Gesundheitszeugnis als PDF.

Nach oben scrollen