Angebot für Gesundheitsämter
Langjährige Erfahrung in der Erstbelehrung
Unser Ärzteteam ist seit 2012 von verschiedenen Städten und Gemeinden mit der Durchführung von Erstbelehrungen nach §43 IfSG in Präsenz und Online beauftragt.
Wir vereinen fachliche Kompetenz mit dem Servicegedanken. Die Inhalte der Erstbelehrung werden dem Teilnehmer eingänglich vermittelt, gleichzeitig werden die technischen Hürden so gering wie möglich gehalten.

Es ergeben sich für die beauftragenden Gesundheitsämter zahlreiche Vorteile:
- sofortige Entlastung der Mitarbeiter im Fachbereich Gesundheit
- kein IT-Aufwand, es muss lediglich ein Link auf die bestehende Seite gesetzt werden
- hoher fachlicher Standard, keine Zeichentrick-Animationen, eigene Schulungsfilme von Fachfirmen
- regelrechte Beauftragung eines Arztes nach §43 Absatz 1 (wir sind kein Callcenter)
- jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit ein Arztgespräch zu führen (bundesweit einmalig)
- Support der Teilnehmer, Erstellung von Zweitschriften etc.
- Einnahmen von Gebühren für die Stadt bzw. den Kreis
- Kundenservice, die Teilnahme an der Belehrung ist 24/7 möglich
- System ist intuitiv zu bedienen, keinerlei Registrierung notwendig
- Gutschein-System, Ehrenamtliche, Schüler etc. können kostenlos belehrt werden
- Server in Deutschland lokalisiert
- Sichtung jedes Teilnehmers ohne künstliche Intelligenz
- Gestaltung der Bescheinigung nach Corporate Identity
- Keinerlei Investitionen für die Stadt bzw. Kreis
Ein Testzugang kann behördlichen Vertretern zur Verfügung gestellt werden, sprechen Sie
uns gerne an.