Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Grundsätzlich gilt:
Die Belehrung nach § 43 IfSG ist zeitlich unbegrenzt gültig.
Das bedeutet, dass Sie das Gesundheitszeugnis nicht regelmäßig erneuern oder verlängern müssen, sofern eine entscheidende Voraussetzung erfüllt ist.
Warum sind die ersten drei Monate entscheidend?
Nach der Ausstellung der Belehrung gilt eine wichtige Regel:
👉 Sie müssen Ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufnehmen.
Beginnen Sie Ihre Arbeit nicht innerhalb dieses Zeitraums, verliert die Belehrung ihre Gültigkeit – auch wenn sie grundsätzlich unbefristet ist. In diesem Fall ist vor Arbeitsaufnahme eine neue Infektionsschutzbelehrung erforderlich.
Beispiel:
- Belehrung am 1. März
- Arbeitsbeginn spätestens bis 31. Mai → Belehrung bleibt gültig
- Arbeitsbeginn erst im Juni → neue Belehrung notwendig
Muss das Gesundheitszeugnis verlängert werden?
Nein.
Eine klassische Verlängerung des Gesundheitszeugnisses ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit rechtzeitig aufgenommen haben, bleibt die Belehrung dauerhaft gültig.
Allerdings ist regelmäßig eine sogenannte Folgebelehrung vorgeschrieben.
Was ist eine Folgebelehrung und wie oft ist sie erforderlich?
Die Folgebelehrung dient dazu, Ihr Wissen über Hygienevorschriften, Infektionsrisiken und Meldepflichten aufzufrischen.
Sie muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Dabei ist wichtig zu wissen:
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Die Folgebelehrung erfolgt nicht durch das Gesundheitsamt, sondern durch den Arbeitgeber
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Es wird in der Regel keine neue amtliche Bescheinigung ausgestellt
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Die Durchführung muss jedoch betriebsintern dokumentiert werden
Die Verantwortung für die Organisation liegt beim Arbeitgeber, dennoch sollten Sie darauf achten, dass diese Pflicht erfüllt wird.
Gilt das Gesundheitszeugnis auch bei einem Arbeitgeberwechsel?
Das Gesundheitszeugnis ist personenbezogen und nicht an einen bestimmten Betrieb gebunden. Sie können es daher auch bei einem Arbeitgeberwechsel weiterverwenden, sofern die Tätigkeit weiterhin unter das Infektionsschutzgesetz fällt und Sie Ihre Arbeit ursprünglich fristgerecht aufgenommen haben.
Was tun, wenn die Bescheinigung verloren gegangen ist?
Sollte Ihre Bescheinigung nicht mehr auffindbar sein, ist das in der Regel kein schwerwiegendes Problem:
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Viele Gesundheitsämter oder Online-Anbieter können eine Zweitschrift ausstellen
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Alternativ kann Ihr Arbeitgeber prüfen, ob die Belehrung intern dokumentiert wurde
Entscheidend ist, dass die Belehrung tatsächlich durchgeführt wurde und nachvollziehbar ist.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Die Infektionsschutzbelehrung ist unbefristet gültig
- Die Tätigkeit muss innerhalb von drei Monaten aufgenommen werden
- Eine regelmäßige Erneuerung ist nicht erforderlich
- Folgebelehrung alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber
- Auch bei Arbeitgeberwechsel gültig
- Verlust der Bescheinigung ist meist problemlos lösbar
