Angebot für Gesundheitsämter

Langjährige Erfahrung in der Erstbelehrung

Unser Ärzteteam ist seit 2012 von verschiedenen Städten und Gemeinden mit der Durchführung von Erstbelehrungen nach §43 IfSG in Präsenz und Online beauftragt.

Wir vereinen fachliche Kompetenz mit dem Servicegedanken. Die Inhalte der Erstbelehrung werden dem Teilnehmer eingänglich vermittelt, gleichzeitig werden die technischen Hürden so gering wie möglich gehalten.

Angebot für Gesundheitsämter

Es ergeben sich für die beauftragenden Gesundheitsämter zahlreiche Vorteile:

Ein Testzugang kann behördlichen Vertretern zur Verfügung gestellt werden, sprechen Sie
uns gerne an.

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