Informationen für den Arbeitnehmer

An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Erstbelehrung bzw. dem Gesundheitszeugnis für Sie zusammengestellt.

Ist die Bescheinigung über die Belehrung bundesweit gültig?

Ja, es handelt sich bei dem Infektionsschutzgesetz um ein Bundesgesetz.

Entspricht die Erstbelehrung dem Gesundheitszeugnis?

Ja, den Begriff Gesundheitszeugnis gab es eigentlich nur bis 2001, hat sich aber umgangssprachlich weiterhin gehalten.

Ich habe meine Bescheinigung verloren bzw. diese nicht von meinem Arbeitgeber zurück erhalten, können Sie mir eine Kopie erstellen?

Wenn Sie die Erstbelehrung bei uns erhalten haben und Ihnen das Datum noch bekannt ist, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular. Die Gebühr beträgt 12,50 Euro.

Achtung: kommen Sie nicht zu den Terminen, wir können vor Ort keine Zweitschrift ausstellen.

Ist Erstbelehrung bei Ihnen identisch mit der Belehrung im Gesundheitsamt?

Ja, natürlich, wir sind von dem Gesundheitsamt mit der Erstbelehrung beauftragt worden.

Wieso bekommt man das Zeugnis bei Ihnen so schnell?

Unsere Praxis ist auf die Durchführung spezialisiert, wir machen nichts anderes.

Ich wohne in Harburg, dort wird die Erstbelehrung nicht mehr angeboten, kann ich auch

zu Ihnen kommen?

Ja, kommen Sie gerne zur Belehrung zu uns, mit der S-Bahn kann man unsere Schulungsräume an der S-Bahn

Station Diebsteich recht gut erreichen.

Werde ich bei Ihnen körperlich untersucht?

Nein, es wird nur ein Film zur Schulung gezeigt.

Ich habe eine Gebührenbefreiung z.B. bei Schülerpraktikum, ALG 2 erhalten, kann ich diese bei Ihnen einlösen?

Leider nicht, die Gebührenbefreiung kann nur in der Behörde genutzt werden.

Ist Ihr Service teurer als in der Behörde?

Nein, bei uns kostet die Erstbelehrung genauso viel wie in der Behörde, daher 27,- Euro.

Müssen die 27,- Euro passend bereit gehalten werden?

Nein, selbstverständlich können wir wechseln.

Kann ich bei Ihnen mit der EC-Karte bezahlen?

Ja, Sie können nach Wunsch mit Bargeld oder EC-Karte bezahlen.

Mein Arbeitgeber hat zugesagt, dass er mir die Kosten erstattet. 

Dann kann Ihr Arbeitgeber Ihnen gerne das untenstehende Download Formular Kostenübernahmeerklärung mitgeben, wir stellen Ihrem Arbeitgeber dann direkt die Rechnung und Sie müssen das Geld nicht verauslagen.

Ich bin noch keine 16 Jahre alt, benötige ich die Einverständniserklärung meiner Eltern?

Ja, einen Vordruck finden Sie bitte unten auf der Seite als Formular.

Muss ich meinen Ausweis mitbringen?

Ohne Ausweis können wir Ihre Identität nicht feststellen und auch kein Zeugnis ausstellen,

ein deutscher oder ausländischer Pass oder Aufenthaltstitel genügen.

Axel Wiechmann
beauftragter Arzt durch das
Hamburg Flagge

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